Am 13. August 1961 ließ die Führung der DDR die Grenze zu West-Berlin schließen. Für West-Berliner, Bürger der Bundesrepublik Deutschland und ausländische Staatsangehörige legte das Innenministerium der DDR am 22. August sieben Straßenübergänge und einen Bahnübergang fest. Ost-Berlinern und Bürgern der DDR war das Passieren der Grenze verboten.
Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin lief über Transitstrecken mit weiteren Übergangsstellen.